Spenden
Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung Missionswerk Karlsruhe!
Ab 1.1.2007 sind nach dem neuen deutschen Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht jährlich Spenden bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar. Dies gilt für alle gemeinnützigen, religiösen und mildtätigen Zuwendungen gleichermaßen. Die Absetzbarkeit von Spenden an Stiftungen wurde auf ebenfalls 20% der Einkünfte angeglichen. Die steuerlichen Vorteile dieser Stiftung gelten nur für Deutschland.
Kontoverbindung
| Konto | 108 032 897 |
| BLZ | 660 501 01 |
| Bank | Sparkasse Karlsruhe |
| IBAN | DE46 6605 0101 0108 0328 97 |
| SWIFT-BIC | KARSDE66 |
Hinweis
Auf Wunsch wird selbstverständlich eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Diese kann aber nur von derjenigen Organisation (Stiftung oder Missionswerk) ausgestellt werden, bei der die Spenden eingegangen sind. Eine Spendenumbuchung zwischen den beiden Organisationen, um nachträglich steuerliche Vorteile für den Einzahler zu bekommen, kann aus rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden. Spendenbescheinigungen werden grundsätzlich auf den Namen des Einzahlers ausgestellt.